Seit 2014 sind alle deutschen Unternehmen dazu verpflichtet, auch die psychische Belastung während
der Arbeit ihrer Mitarbeiter zu beurteilen und zu dokumentieren (§ 5 ArbSchG). Dieses Gesetz gilt für jedes Unternehmen, ungeachtet der Rechtsart, der Branche und der Größe. Durch eine dauerhafte
Dokumentation der psychischen Belastung bzw. psychischer Gefährdung und geeigneten Schutzmaßnahmen für Beschäftigte, soll ein nachhaltiger Arbeitseinsatz sichergestellt werden.
Nutzen Sie dieses Gesetze als Chance, um eine gesunde Unternehmenskultur zu erschaffen!
Die psychische Gefährdungsbeurteilung stellt einen zirkulären Prozess dar. Benötigen Sie Hilfe bei einzelnen Schritten?
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Ganz individuell blicken wir zusammen auf Ihr Unternehmen und erarbeiten zusammen, was sinnvoll und nachhaltig ist. Der Prozess der psychsichen Gefährdungsbeurteilung ist zwar ein standardisierter Prozess, im Sinne des Arbeitsschutzgesetzte, doch muss dieser Prozess ganz individuell an die jeweiligen Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden.
Gerne entwickel ich ebenso eine Inhouse-Schulung, abgestimmt auf Ihr Unternehmen, Ihre Bedürfnisse und die Verantwortlichen für dieses Thema.
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